Zusammenarbeit
"Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Kunst (SMWK) befürwortet ausdrücklich den Ausbau und die Vernetzung der Kooperation zwischen Wissenschaft und Wirtschaft im Freistaat Sachsen und die von der GWT angestrebte Einbeziehung möglichst vieler sächsischer Hochschulen in den Gesellschafterkreis der GWT."
(Quelle: Brief SMWK an GWT vom 23.07.2008)
Wissenschaftler, Ingeneure und Ärzte arbeiten neben Ihrem Hauptberuf oft zusätzlich noch mit der GWT zusammen. Die Bestimmungen des Nebentätigkeitsrechts finden auf die Bediensteten der Hochschulen/Forschungseinrichtungen einschließlich der Professoren Anwendung, die im Rahmen einer Beauftragung durch die TUDAG/GWT einer Nebentätigkeit nachgehen.
Das Nebentätigkeitsrecht ist in Bund und Ländern unterschiedlich geregelt. Die Ausübung von Nebentätigkeiten richtet sich nach dem jeweiligen Landesbeamtengesetz und nach der Nebentätigkeitsverordnung. Nachfolgend sollen beispielhaft die Regelungen innerhalb des Freistaates Sachsen Anwendung finden.
Die Zusammenarbeit der GWT mit den Hochschulen ist in bilateralen Kooperationsvereinbarungen weitgehend geregelt.
Die konkrete Zusammenarbeit des Wissenschaftlers, Ingenieurs oder Arztes mit der GWT wird in einem Projektleiterrahmenvertrag geregelt.
